Erlaubnis ist notwendig

Wer mit Metallsonden auf eigene Faust nach Schätzen sucht, der bewegt sich am Rande der Legalität: In seinem Vortrag warnte Dr. Peter Henrich, Leiter der Direktion Landesarchäologie in Koblenz davor, eigenmächtig auf Schatzsuche zu gehen. „Es ist verboten, mit Metalldetektoren nach Relikten aus der Antike oder aus der Zeit der beiden Weltkriege zu suchen“, betonte er.

Anzeige
Wer auf Suche gehen möchte, braucht einen Ehrenamtsausweis oder eine Nachforschungsgenehmigung. Diese können bei der Landesarchäologie oder bei der unteren Denkmalschutzbehörde beantragt werden. Raubgräberei ist indes nur eine Ordnungswidrigkeit, Wiederholungstätern drohen aber hohe Strafzahlungen. Umgekehrt ist die Kooperation mit Behörden auch für Sondengänger ein Vorteil: Denn ohne spezifisches Wissen leben sie gefährlich. So kann es sein, dass sie auf Munition des 19. und 20. Jahrhunderts stoßen. kür