Erlaubnis ist notwendig
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Wer auf Suche gehen möchte, braucht einen Ehrenamtsausweis oder eine Nachforschungsgenehmigung. Diese können bei der Landesarchäologie oder bei der unteren Denkmalschutzbehörde beantragt werden. Raubgräberei ist indes nur eine Ordnungswidrigkeit, Wiederholungstätern drohen aber hohe Strafzahlungen. Umgekehrt ist die Kooperation mit Behörden auch für Sondengänger ein Vorteil: Denn ohne spezifisches Wissen leben sie gefährlich. So kann es sein, dass sie auf Munition des 19. und 20. Jahrhunderts stoßen. kür