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Montabaur

Ehrenamt am Amtsgericht: Trotz Vorwürfen darf Schöffin im Amt bleiben

Von Michael Wenzel
Vor Gericht entscheiden Schöffen über Schuld und Strafe von Angeklagten mit. Was aber, wenn gegen solch einen ehrenamtlichen Richter selbst ein Verfahren läuft? Symbolfoto: dpa
Vor Gericht entscheiden Schöffen über Schuld und Strafe von Angeklagten mit. Was aber, wenn gegen solch einen ehrenamtlichen Richter selbst ein Verfahren läuft? Symbol Foto: dpa

Kann eine Schöffin an einem Amtsgericht mit den Aufgaben einer ehrenamtlichen Richterin betraut ist, obwohl gegen sie selbst aktuell ermittelt wird? Unsere Zeitung ging dieser grundsätzlichen Frage einmal nach. Der Hintergrund: Die ehemalige Vorsitzende der Lebenshilfe Westerwald muss sich, nachdem der Verhandlungstermin bereits dreimal verschoben wurde, voraussichtlich Ende August wegen Untreue und Betrugs am Amtsgericht in Montabaur verantworten. Sie ist dort, auch nachdem die Vorwürfe öffentlich wurden und ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet wurde, weiterhin als Schöffin tätig und sitzt in dieser Funktion bei Prozessen möglicherweise an der Seite desjenigen Richters, der ihren Prozess im August leiten könnte. Für juristische Laien erscheint solch eine Situation geradezu unverständlich. Wir befragten hierzu Richter Ralf Tries, den augenblicklichen kommissarischen Leiter des Amtsgerichts Montabaur sowie die Staatsanwaltschaft in Koblenz.

Lesezeit: 2 Minuten
„Kann die Schöffin in solch einem konkreten Fall bis zur Urteilsfindung von ihrem Amt entbunden werden? Was sieht der Gesetzgeber in solchen Fällen konkret vor? Hat das Gericht hier einen Ermessensspielraum?“, das waren konkrete Fragen, die wir an Richter Ralf Tries gerichtet haben. Um es vorweg zu nehmen: Es ist ...
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Prozessauftakt wurde bereits dreimal abgesagt

Der ehemaligen Vereinsvorsitzenden wird vorgeworfen, Gelder veruntreut zu haben. Sie soll über den Verein zu ihren Gunsten Versicherungen abgeschlossen und zudem einem anderen gemeinnützigen Verein Leistungen für Therapiemaßnahmen überwiesen haben, die gar nicht geleistet wurden. Die Gesamtschadenssumme soll mehr als 120.000 Euro betragen.

Der Prozessauftakt wurde bereits dreimal abgesagt. Voraussichtlich wird nun ab Ende August 2018 verhandelt. Die Anklage wurde bereits im November 2016 erhoben. Die Staatsanwaltschaft Koblenz bestätigte unserer Zeitung schon im Februar 2015, dass gegen die ehemalige Vereinsvorsitzende der Lebenshilfe eine Strafanzeige vorliege und ermittelt werde.
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