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Westerwaldkreis

Cannabis auf Rezept? Ärzte im Westerwald sind skeptisch

Von Verena Hallermann
Cannabis als Mittel gegen Schmerzen ist in Deutschland unter Auflagen legal. Im Westerwaldkreis ist die Nachfrage noch gering.
Cannabis als Mittel gegen Schmerzen ist in Deutschland unter Auflagen legal. Im Westerwaldkreis ist die Nachfrage noch gering. Foto: dpa

Seit März vergangenen Jahres dürfen Ärzte ihren Patienten Cannabis auf Rezept verschreiben. Die Präparate sollen schwer kranken Menschen unter anderem bei der Schmerztherapie helfen. Die Gesetzesänderung macht sich auch in Rheinland-Pfalz und im Westerwaldkreis bemerkbar. Allein die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland meldet seit der Verabschiedung des Gesetzes in ihrem Verbreitungsgebiet Anträge im mittleren dreistelligen Bereich. Das Patienteninteresse sei deutlich. Doch wie gehen Ärzte, Apotheken oder Krankenhäuser mit dem Thema um? Unsere Zeitung hat bei einigen Medizinern und Experten nachgefragt.

Lesezeit: 3 Minuten
Allgemeinmediziner Klaus Fischer aus Ransbach-Baumbach bewertet die Gesetzesneuerung als nicht unbedenklich. Aus seinem Praxisalltag berichtet er, dass die Nachfrage sehr gering ist. Lediglich einmal sei er auf ein entsprechendes Rezept angesprochen worden. Er behandle sehr viele Schmerzpatienten. Allerdings seien diese auch ohne die Cannabis-Präparate gut eingestellt. Selbst wenn die Zahl ...
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Stellenwert einer Cannabisbehandlung ist noch unklar

Nach Informationen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland lässt es sich aktuell noch nicht abschätzen, welchen Stellenwert eine Behandlung mit Arzneimitteln auf Cannabis-Basis zukünftig in den Therapieplänen einnehmen wird. Hierzu fehle es bislang an verlässlichen wissenschaftlichen Untersuchungen. Ärzte, die Cannabis verordnen, müssen laut Landesärztekammer in der Regel ein Jahr nach Behandlungsbeginn bestimmte Daten in anonymisierter Form an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übermitteln.

Die Erhebung dauert fünf Jahre und ist Entscheidungsgrundlage dafür, ob Cannabisblüten und -extrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon zukünftig als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt werden sollen. hal
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