Stellenwert einer Cannabisbehandlung ist noch unklar
Nach Informationen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland lässt es sich aktuell noch nicht abschätzen, welchen Stellenwert eine Behandlung mit Arzneimitteln auf Cannabis-Basis zukünftig in den Therapieplänen einnehmen wird. Hierzu fehle es bislang an verlässlichen wissenschaftlichen Untersuchungen. Ärzte, die Cannabis verordnen, müssen laut Landesärztekammer in der Regel ein Jahr nach Behandlungsbeginn bestimmte Daten in anonymisierter Form an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übermitteln.
Die Erhebung dauert fünf Jahre und ist Entscheidungsgrundlage dafür, ob Cannabisblüten und -extrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon zukünftig als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt werden sollen. hal