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Westerwaldkreis

Bewährungsstrafe: Ortsbürgermeisterin hat Geld veruntreut

Von Angela Baumeier
Die Statue Justizia
Die Statue Justizia. Foto: Peter Steffen/Archiv

Zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Monaten hat das Amtsgericht Westerburg die ehemalige Ortsbürgermeisterin einer Gemeinde im Oberwesterwald verurteilt, weil sie 2013 und 2014 Jagdpachteinnahmen der Ortsgemeinde im Gesamtwert von 8630 Euro auf ihrem Privatkonto verbucht und das Geld privat verbraucht hat. Im Detail geht es um vier Schecks, die die Ortschefin vom örtlichen Jagdpächter erhielt, aber für sich nutzte: 850 Euro und 2000 Euro im Jahr 2013 sowie 3000 Euro und 2780 Euro im Folgejahr.

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Die Angeklagte zeigte sich voll geständig. Entschlossen, nun endlich reinen Tisch zu machen, erklärte sie, dass ihr alles „unendlich leidtut“, sie schäme sich dafür. Ausdrücklich entschuldigte sie sich dafür mehrfach vor vollem Gerichtssaal, darunter zahlreiche Einwohner „ihrer“ Gemeinde. Die Freiheitsstrafe wurde auf Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Der ...