Verhalten des Opfers überraschte damals alle Beteiligten
Bereits im Jahr 2015 kam es zum ersten Gerichtsprozess in Montabaur, bei der das Verhalten des mutmaßlichen Opfers für Verwunderung sorgte. Denn trotz Vorladung als Zeugin erschien die damals 19-Jährige gar nicht vor dem Schöffengericht unter der Leitung von Ludger Griesar. Dieser ließ die junge Frau, die ihr Fernbleiben bereits im Vorfeld bei anderen Zeugen angekündigt hatte, kurzerhand von der Polizei abholen.
Die Beamten fanden die 19-Jährige schlafend in ihrem Bett vor. Sie sagte, sie habe sich im Tag geirrt. Nach einer sehr ausgiebigen Morgentoilette, bei der die Polizisten auf die Frau warten mussten, ließ sie sich nur widerwillig zum Amtsgericht im Montabaur bringen. Als sie schließlich mit fast drei Stunden Verzögerung im Gerichtssaal eintraf, zitterte und weinte die junge Frau. Sie erneuerte den Vergewaltigungsvorwurf gegen den Angeklagten, machte aber ansonsten keine Aussagen. Das Gericht gab schließlich einem Psychologen den Auftrag, den Zustand des mutmaßlichen Opfers zu überprüfen. Zweieinhalb Jahre später wird der Fall nun neu verhandelt. con/tf