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Rhein-Hunsrück

Urteil des Verwaltungsgerichts: Kreis muss bei Vekist teilweise nachzahlen

Kreis muss bei Vekist teilweise nachzahlen Foto: Werner Dupuis

Der Rhein-Hunsrück-Kreis muss beim Streit um Vekist in Teilen nachzahlen. Dies liegt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz nahe, das mit dem Jahresbeginn seitens des Gerichts öffentlich gemacht wurde. Bereits am 22. Oktober wurde demnach der Klage des Verbundes Evangelischer Kindertageseinrichtungen im Kirchenkreis Simmern-Trarbach (Vekist) gegen den Kreis teilweise stattgegeben.

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Der Streit um Vekist findet mit dem Urteil zumindest voraussichtlich ein Ende. Das Gericht entschied: Während die Ende des Jahres 2015 getroffene Entscheidung des Kreises, ab dem 1. September 2016 keine freiwilligen Leistungen an freie Träger mehr zahlen zu wollen, im Fall der Kindertagesstätte Argenthal rechtmäßig gewesen ist, muss die ...