Darf Überwuchs entfernt werden? Sachverständiger soll für Klarheit sorgen
Zwei Eigentümer von Nachbargrundstücken des Hohlwegs haben bei der Gemeinde die Beseitigung von Überwuchs beantragt, der in ihre Flächen hineinreicht. Auch damit hat sich der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung befasst. Das Ergebnis: Der Eigentümer des Grundstücks nördlich des Hohlwegs muss den Überwuchs aus Sicht des Rats dulden, da sein möglicher Anspruch auf einen Rückschnitt der seit Jahrzehnten gewachsenen Bäume verjährt sei.
Anders liegt der Fall bei der Fläche südlich des Wegs, auf der Investor Herbert Rüddel ein Mehrfamilienhaus und eine Erweiterung seines Hotels errichten will. Durch die Ausweisung des Bebauungsplans ist hier nach Auffassung der Verwaltung keine Verjährung eingetreten. Unter Berücksichtigung des Landschaftsbilds und des Erhalts der Bäume könnte hier ein Rückschnitt erfolgen. In wie weit, das soll nun ein Sachverständiger prüfen − und zwar laut Ratsbeschluss ein öffentlich bestellter und vereidigter. Keinesfalls dürfe erneut, wie im Vorfeld der Fällaktion im Februar, ein Förster als Sachverständiger beauftragt werden, forderte Christian Hecken (CDU). „Ein Förster ist der falsche Gutachter. Da wird der Bock zum Gärtner gemacht“, betonte er. Stattdessen solle ein Landschaftspfleger oder Gärtner zum Einsatz kommen, der Bäume nicht in erster Line unter einem Verwertungsaspekt betrachte. Die „nicht abgestimmte“ Beauftragung eines Gutachters durch Ortsbürgermeister Josef Rüddel im Februar wollen SPD und Grüne unterdessen in der nächsten Ratssitzung thematisieren. mif