Plus

Urteil: Trinkgeld gehört nicht dem Arbeitgeber

Ein gut gelaunter Gast gibt gern mal ein paar Euro zusätzlich. Doch wem steht das Trinkgeld zu? Eine Aushilfe aus Rheinbrohl klagte.
Ein gut gelaunter Gast gibt gern mal ein paar Euro zusätzlich. Doch wem steht das Trinkgeld zu? Eine Aushilfe aus Rheinbrohl klagte. Foto: Jörg Niebergall

Rheinbrohl/Koblenz – Wem gehört das Trinkgeld? Um diese Frage ging es bei einer Verhandlung am Arbeitsgericht Koblenz. Die Klägerin, eine Studentin aus Rheinbrohl (Kreis Neuwied), bekam Trinkgelder in Höhe von 180,20 Euro zugesprochen, die ihr der ehemalige Arbeitgeber, ein Gaststättenbesitzer aus der Verbandsgemeinde Bad Hönningen, zahlen musste.

Lesezeit: 2 Minuten
Von unserer Redakteurin Christina Nover Ein besonderes Urteil, wie die Mutter der Klägerin, Ute Blessmann, feststellt: "Hier handelt es sich nicht um einen Einzelfall. Ich habe bei meinen Recherchen herausgefunden, dass oft die Unerfahrenheit der Aushilfen ausgenutzt und Trinkgeld eingefordert wird." Urteile zu diesem Thema gebe es nur in Einzelfällen, wie ...