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Kreis Neuwied

Unfall auf dem Rhein: Wenn es auf der Wasserstraße kracht, entscheidet das Gericht

Vor gut zwei Jahren wollte ein Tankschiff am Neuwieder Rheinufer anlegen. Allerdings hatte es Gegenverkehr. Weil es damals zum Unfall kam und anschließend die Schadensregulierung nicht geklärt werden konnte, beschäftigt sich jetzt das Schifffahrtsgericht mit dem Fall. Eine Frage lautet: Hätte das Tankschiff schon an der Spitze des Weißenthurmer Werths (Bildmitte) drehen können? Dann wäre die Havarie verhindert werden können. Das Tankschiff auf dem aktuellen Foto hat mit dem Vorfall von 2016 nichts zu tun.
Vor gut zwei Jahren wollte ein Tankschiff am Neuwieder Rheinufer anlegen. Allerdings hatte es Gegenverkehr. Weil es damals zum Unfall kam und anschließend die Schadensregulierung nicht geklärt werden konnte, beschäftigt sich jetzt das Schifffahrtsgericht mit dem Fall. Eine Frage lautet: Hätte das Tankschiff schon an der Spitze des Weißenthurmer Werths (Bildmitte) drehen können? Dann wäre die Havarie verhindert werden können. Das Tankschiff auf dem aktuellen Foto hat mit dem Vorfall von 2016 nichts zu tun. Foto: Symbolfoto: Jörg Niebergall

Ein fragwürdiges Hin und Her auf Kommandoebene, angeblich unbeantwortete Funksprüche zur Kurssetzung, Ausweichmanöver – und dann hat es mitten auf dem Rhein zwischen Neuwied und Weißenthurm heftig gekracht: Zum Glück gab es bei der Kollision eines Tankschiffes mit einem Güterschiff am Abend des 23. Novembers 2016 weder Verletzte noch Tote. Allein ein sechsstelliger Schaden an den Schiffen war zu beklagen. Inzwischen wird vor Gericht geklärt, wer für diesen aufkommen muss.

Lesezeit: 3 Minuten
Dass Unfälle auf Flüssen vor Gericht enden, ist beileibe kein Einzelfall, schon gar nicht mit Blick auf Deutschlands wichtigste Wasserstraße. Mit bis zu 15 dieser Zivilprozesse pro Jahr muss sich das in St. Goar ansässige Schifffahrtgericht für den Rheinabschnitt von Bonn bis Bingen beschäftigen. Der Ablauf im Vorfeld eines Verfahrens ...
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Klaus Behrendt ist die hiesige Schifffahrtsgerichtsbarkeit

Alle Fälle der Schifffahrtgerichtsbarkeit, die den Rheinabschnitt Bonn–Bingen, die Mosel bis zur Grenze, die Saar auf rheinland-pfälzischem Gebiet und die Lahn betreffen, landen unweigerlich auf dem Schreibtisch von Richter Klaus Behrendt.

Neben Zivilsachen mit Schadensersatzforderungen befasst er sich mit bis zu zehn Strafsachen pro Jahr. Gegenstand dieser Verfahren können fahrlässige Tötungen oder Körperverletzungen sein. Obendrauf kommen noch bis zu 20 Bußgeldverfahren – etwa wegen zu schnellen Fahrens. „Vor allem auf der Mosel wird gerast“, sagt Behrendt. Die Wasserschutzpolizei kontrolliert mit Laserpistolen die Einhaltung der Limits.

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