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In Neustadt und Buchholz wächst die Zahl der Ärzte

Eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ist neben der Bereitschaft, zehn Jahre im Asbacher Land zu bleiben, Voraussetzung für die Zahlung der 100.000-Euro-Prämie. Warum das so wichtig ist, erklärt Bürgermeister Michael Christ so: „Mit einem KV-Sitz darf eine Arztpraxis 1200 Scheine im Quartal bearbeiten.“ Das bedeutet auch: Ein Arzt ohne eigene Zulassung kann von einem niedergelassenen Arzt zwar angestellt werden, doch die Zahl der Patienten, die in der Praxis behandelt werden können, erhöht sich damit nicht. Ein weiterer wichtiger Faktor: Falls eine Praxis im Asbacher Land aus Altersgründen schließt und kein Nachfolger bereitsteht, kann die KV dessen Zulassung im gesamten Kreis Neuwied neu vergeben − mit der Folge, dass die VG Asbach einen KV-Sitz verlieren würde.

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Derzeit gibt es in Asbach vier niedergelassene Ärzte, von denen einer allerdings dauerhaft erkrankt ist. Zum neuen Jahr übernimmt, auch aufgrund der Zuwendung, ein neuer Arzt eine bestehende Praxis. In Buchholz steigt ein neuer Kollege mit Zulassung in die Praxis des ansässigen Hausarztes ein. In Neustadt, wo es derzeit drei ...