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Neuwied/Koblenz

Gestanks-Streit: Kleemann verliert Klage gegen Hahn

Von Ulf Steffenfauseweh

Für den einen war es ein Mittel, sich vor einer Schmutzkampagne Trumpscher Qualität zu schützen, für die anderen der unwürdige Versuch, politische Kontrahenten mundtot zu machen: In der hochgekochten Diskussion um den Gestank aus dem Gewerbegebiet Distelfeld hatte SGD-Präsident Dr. Ulrich Kleemann (Grüne) juristische Schritte gegen Martin Hahn (CDU) eingeleitet. Jetzt hat das Landgericht Koblenz gesprochen: Es weist den Antrag Kleemanns auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf ganzer Linie zurück.

Lesezeit: 2 Minuten
Der SGD-Präsident muss auch die Kosten des Verfahrens tragen. Auf entsprechende Nachfrage der RZ teilt Pressesprecherin Sandra Hansen-Spurzem mit, dass die Behörde diese nicht übernehmen wird. Es handele sich um eine rein private Klage, stellt sie fest. Kleemann hat aber gegen die Entscheidung ohnehin zunächst über seine Anwälte eine „sofortige ...
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Die Vorwürfe

Dr. Ulrich Kleemann hatte Martin Hahn aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Als der das zurückwies, hatte der SGD-Chef den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt.

Im Fall einer Wiederholung sollte ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder sechs Monaten Haft erlassen werden. Dabei ging es um Äußerungen im Rahmen von Pressemitteilungen und Facebook-Postings. Hahn hatte Kleemann unter anderem als „Steigbügelhalter und Protektor der Interessen des vom ihm zu kontrollierenden Unternehmens“, also der Suez, bezeichnet und das damit begründet, dass Kleemann verschwiegen hatte, deren Vertreter zu einem Gespräch mit OB und Landrat einzuladen. Kleemann und seine Behörde hätten „jegliche Glaubwürdigkeit verspielt“. In der Antragsbegründung schreiben die Kleemann-Anwälte von einem „politischen Feldzug“ und einer „Rufmordkampagne“, die Hahn und auch Lunar gegen ihren Mandanten, „der keine Person des öffentlichen Lebens, sondern ein Behördenchef ist“, führen. ulf
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