So läuft das Planfeststellungsverfahren
Derzeit befindet sich die Umgehung Straßenhaus im Planfeststellungsverfahren. Die Planfeststellung ist das übliche Baugenehmigungsverfahren für den Straßenbau. Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird die Zulässigkeit des Straßenbauvorhabens festgestellt. Ob und wie eine Straße gebaut werden kann, richtet sich nach dem Planfeststellungsbeschluss. Die Planfeststellung ist in zwei Verfahrensabschnitte geteilt. Während der Phase der Anhörung werden die Pläne ausgelegt. Auf diese Weise kann jeder Bürger prüfen, ob er von einem Projekt in irgendeiner Weise betroffen sein könnte. Ist dies der Fall, kann er bis zu einer bestimmten Frist Einwendungen gegen das Projekt erheben. Diese können dann in einem Erörterungstermin diskutiert und besprochen werden. Anschließend stellt die Planfeststellungsbehörde im zweiten Verfahrensabschnitt – dem Beschlussverfahren – den Plan fest: Sie erlässt damit den Planfeststellungsbeschluss. Gegen diese Entscheidung können unter anderem Bürger, Gemeinden und anerkannte Naturschutzvereine Klage bei den zuständigen Gerichten erheben.