Die Vorwürfe

Dr. Ulrich Kleemann hatte Martin Hahn aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Als der das zurückwies, hatte der SGD-Chef den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt.

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Im Fall einer Wiederholung sollte ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder sechs Monaten Haft erlassen werden. Dabei ging es um Äußerungen im Rahmen von Pressemitteilungen und Facebook-Postings. Hahn hatte Kleemann unter anderem als „Steigbügelhalter und Protektor der Interessen des vom ihm zu kontrollierenden Unternehmens“, also der Suez, bezeichnet und das damit begründet, dass Kleemann verschwiegen hatte, deren Vertreter zu einem Gespräch mit OB und Landrat einzuladen. Kleemann und seine Behörde hätten „jegliche Glaubwürdigkeit verspielt“. In der Antragsbegründung schreiben die Kleemann-Anwälte von einem „politischen Feldzug“ und einer „Rufmordkampagne“, die Hahn und auch Lunar gegen ihren Mandanten, „der keine Person des öffentlichen Lebens, sondern ein Behördenchef ist“, führen. ulf