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Oberraden/Straßenhaus

A3: Werbepylon darf weiterleuchten

Werbepylon darf weiterleuchten Foto: obi

Der Werbepylon auf der Linkenbacher Mülldeponie an der A 3 darf weiterleuchten. Das hat der Kreisrechtsausschuss entschieden und entsprechende Widersprüche der Ortsgemeinden Straßenhaus und Oberraden zurückgewiesen. Der Kreisrechtsausschuss sieht die Ortsgemeinden nicht in ihren Planungen gestört, auch gemeindliche Einrichtungen seien nicht beeinträchtigt.

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Es sei weder vorgetragen noch ersichtlich, dass die Ortsgemeinden durch die Leuchtwirkung des Pylons beeinträchtigt seien, befindet der Rechtsausschuss. Die Entfernung zwischen Werbeturm und östlicher Ortsrandlage von Straßenhaus betrage in der Luftlinie etwa 2,5 Kilometer. Aus zentralen Ortslagen von Straßenhaus sei der Werbeturm auch wegen gewerblicher Bauten nicht wahrzunehmen, so ...