Wassergall am 30. Mai im Kreisrechtsausschuss
Der seit dem 2. Dezember gesperrte Straßenabschnitt, eine von zwei Zufahrten zum Stadtteil Regulshausen, befindet sich auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Hintertiefenbach und damit der Verbandsgemeinde Herrstein, die für die Sperrung zuständig ist. Die Stadt und ein Bürger haben den Ausschuss angerufen. jst