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Vorsicht an der Zapfsäule: Einige Motoren sind nicht E-10-tauglich

Nicht E-10-tauglich sind einige wenige Motoren der Hersteller Audi, Ford, Fiat, Honda, Volkswagen und Renault. Verlässliche Informationen erhalten Auto- und Motorradbesitzer bei den Herstellern. Sollte ein dafür ungeeignetes Fahrzeug irrtümlich mit „E10“ betankt werden, darf der Motor auf keinen Fall gestartet werden. In der Regel muss der Tank leer gepumpt und geeigneter Kraftstoff nachgefüllt werden. Hierzu empfiehlt der ADAC, sich umgehend an eine Vertragswerkstatt oder den Kundendienst des Fahrzeugherstellers zu wenden. „E10“-taugliche Fahrzeuge können bedenkenlos auch abwechselnd mit dem bisher als „Super“ bekannten „E5“ und dem neuen „E10“-Kraftstoff betankt werden. Im Ausland wurde „E10“ bisher nur in Frankreich flächendeckend eingeführt, die Markenbezeichnung lautet dort „SP95 E10“. Im Ausland gelten jedoch andere Kraftstoffnormen, und auch die Hersteller-Angaben können teilweise von denen in Deutschland abweichen. Der ADAC rät deshalb generell davon ab, im Ausland „E10“ zu tanken. kb

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Nicht E-10-tauglich sind einige wenige Motoren der Hersteller Audi, Ford, Fiat, Honda, Volkswagen und Renault. Verlässliche Informationen erhalten Auto- und Motorradbesitzer bei den Herstellern. Sollte ein dafür ungeeignetes Fahrzeug irrtümlich mit "E10" betankt werden, darf der Motor auf keinen Fall gestartet werden. In der Regel muss der Tank leer gepumpt ...