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Bad Kreuznach

Schläger darf weiterhin Kirmesveranstaltungen besuchen

Mehrfach war ein Mann aus Birkenfeld auffällig geworden. So gab es für den 24-Jährigen vom Amtsgericht Idar-Oberstein neben einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auch eine nicht alltägliche Bewährungsauflage: Für die vierjährige Bewährungszeit wurde ihm aufgegeben, er dürfe für zwei Jahre keine öffentliche Veranstaltung – vor allem keine Kirmes – besuchen.

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Kneipengänge waren zwar erlaubt, doch durfte er dort keinen Alkohol trinken. Es war gerade diese Auflage, die den jungen Mann dazu veranlasste, in Berufung zu gehen. Jetzt wurde diese Thematik vor dem Kreuznacher Landgericht erneut erörtert. Ihren Mandanten lobte die Verteidigung dort in höchsten Tönen. Im Beruf sei er zuverlässig, zugänglich ...