Kreisverwaltung empfiehlt: Bei gefahrdrohenden Wetterlagen Windräder meiden

Die Kreisverwaltung Birkenfeld sieht „keinen Anlass, die Ausführungen des Bürgers, dass es zu Eisabwurf durch eine Windkraftanlage zu bezweifeln“. Die Anlagen in Achtelsbach würden über ein Eiserkennungssystem verfügen. Der Betreiber werde nun durch die Regionalstelle der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord kontaktiert und die Einstellungen des installierten Systems hinterfragt und überprüft, heißt es aus Birkenfeld.

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Für die Warnbeschilderung gibt es laut Aufsichtsbehörden keine verbindlichen Vorgaben. Sie werde individuell vom Betreiber veranlasst und habe zivilrechtliche Gründe. Es sei aber zu erwähnen, dass ein Herabfallen von Eisstücken an still stehenden Windrädern nicht zu vermeiden sei. Deshalb seien die Schilder aufgestellt. „Es wird jedoch zum Teil nicht der Begriff ,Eisabfall‘, sondern ,Eiswurf‘ verwendet. Dies ist in diesem Zusammenhang missverständlich“, betont die Kreisverwaltung. Sie stellt zudem klar: „Bei gefahrdrohenden Wetterlagen sollten sich Spaziergänger nicht im Bereich unter oder in der Nähe von Windenergieanlagen aufhalten.“ ax