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Fischbach/Herrstein

Hilfsbereitschaft nach der Flut ist grenzenlos

Von Vera Müller
Sylvia Ludwig-Dasch und Dominik Lieser tragen in Fischbach (Kreis Birkenfeld) kaputtes Mobiliar aus einem Haus. Der Ort ist am Sonntagabend von einem Unwetter teilweise überschwemmt worden. Zahlreiche Häuser wurden überflutet.  Foto: dpa
Sylvia Ludwig-Dasch und Dominik Lieser tragen in Fischbach (Kreis Birkenfeld) kaputtes Mobiliar aus einem Haus. Der Ort ist am Sonntagabend von einem Unwetter teilweise überschwemmt worden. Zahlreiche Häuser wurden überflutet. Foto: dpa

Die Welle der Hilfsbereitschaft nach der Unwetterkatastrophe im Fischbachtal ist riesig. Viele wollen helfen, spenden, bieten Unterstützung an – vom Saubermachen bis zur Kinderbetreuung und Verpflegung der Helfer. Sogar Wohnungen und Schlafplätze werden zur Verfügung gestellt. Auch aus den Nachbarlandkreisen kommt Unterstützung.

Lesezeit: 3 Minuten
Allerdings wird auch Kritik laut – die Hilfe laufe zu unkoordiniert, es fehle an Struktur. Der Fischbacher Ortsbürgermeister Michael Hippeli richtet eine dringende Bitte an alle, die helfen wollen: Hilfe werde gern angenommen – aber: Momentan sei die Lage schwer überschaubar, und Aktionismus sorge eher für Mehrarbeit als für Entlastung. ...
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Hier kann man spenden

Die Kreisverwaltung Birkenfeld und die VG-Verwaltung Herrstein haben gemeinsame Spendenkonten bei drei lokalen Banken eingerichtet: KSK Birkenfeld IBAN DE 63 5625 0030 0000 2050 95; Raiffeisenbank Nahe (DE 17 5626 1735 0100 1170 06) und Volksbank Hunsrück-Nahe (DE 92 5606 1472 0104 7521 38). Bitte jeweils das Stichwort „Hochwasser“ angeben.

Auch der DRK-Kreisverband Birkenfeld hat ein Spendenkonto eingerichtet. Die IBAN lautet: DE 74 5625 0030 0000 2043 15 (KSK Birkenfeld). Wichtig: Im Verwendungszweck muss „Hochwasserhilfe VG Herrstein“ stehen. Das DRK nimmt auch Kleiderspenden (nach Frauen-, Männer- und Kinderkleidung sortiert) in der Schönlautenbach in Idar-Oberstein entgegen. Die Sammelstelle ist von 7.15 bis 16.15 Uhr geöffnet, am Freitag von 7.15 bis 12.15 Uhr. Weitere Infos: Tel. 06781/506 00, E-Mail an info@drk-kv-birkenfeld.de

Kommentar: Klare Ansagen wären besser

Großartig, wie der Kreis Birkenfeld in der Not zusammenhält. So viele Menschen zeigen, dass sie bereit sind, sich die Hände schmutzig zu machen, zu helfen, zu spenden, zu unterstützen. Nur: Erst einmal lief und läuft diese Hilfsbereitschaft ein wenig ins Leere. Manche sprechen – bei allem Respekt vor dem unermüdlichen Einsatz der Hilfsorganisationen – von überflüssigem Kompetenzgerangel.

Und doch fehlt es an Koordination von oben – sprich der Kreisverwaltung: mit klaren Ansagen, transparenten, breit gestreuten Infos. Um das zu vermeiden, was Fischbachs Ortschef Hippeli anmahnt – dass die Hilfsbereitschaft in der akuten Situation fast eher zur Belastung wird. So gibt es zum Beispiel plötzlich nicht nur ein Spendenkonto, sondern viele. Manch einer erinnert sich an den Spätsommer 2015, als die Flüchtlinge kamen: Da lief das besser, strukturierter. DRK und THW nahmen die Sache in die Hand. Und es klappte. Solches Know-how ist auch jetzt gefragt. Vonseiten der Kreisverwaltung kann man eine solche Steuerung durchaus erwarten. Einige Maßnahmen wurden zumindest zum Teil auch bereits in die Wege geleitet. Weitere müssen folgen. Vera Müller

Versicherungsschutz: Das ist jetzt zu tun

Für die leidgeplagten Menschen in den Dörfern, in denen Starkregen, Hagel und Bachfluten gewütet haben, rückt jetzt neben der Aufräumarbeit eine Frage in den Mittelpunkt: Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? Wir haben beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft nachgehört.

Was ist nach einem solchen Schaden zu tun?

Die Schäden sollten so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden – unbedingt bevor Aufträge an Handwerksbetriebe vergeben werden. Zerstörte Fenster und Türen sollten provisorisch abgedichtet werden, um das weitere Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Herumliegende Gegenstände, wie abgebrochene Äste, Dachziegeln oder Dachrinnen, sollten möglichst weggeräumt werden. Der Schaden sollte anhand von Fotos und Kaufbelegen dokumentiert werden.

Welche Versicherung zahlt bei Schäden durch Starkregen?

Wer sein Haus oder Inventar gegen Starkregen oder Hochwasser absichern will, braucht den erweiterten Naturgefahrenschutz (Elementarschadenversicherung). Diesen gibt es als Zusatzbaustein zur bestehenden Wohngebäude- oder Hausratversicherung. In neueren Policen ist der Baustein oft schon enthalten.

Das Idar-Obersteiner Anwaltskanzlei Roth, Conradt, Pees & Partner konkretisiert: Für Schäden an Gebäuden ist grundsätzlich die Wohngebäudeversicherung zuständig. Diese bietet jedoch oft nur Schutz bei Schäden durch Leitungswasser, Brand, Blitzschlag und Explosion, Sturm und Hagel. Ob der jeweilige Schaden abgedeckt ist, muss in jedem Einzelfall anhand des Versicherungsvertrags geprüft werden. Probleme bei der Regulierung ergeben sich häufig bei Schäden durch einen Rückstau in der Kanalisation, da diese vom Versicherungsschutz ausgenommen sein können. Für Schäden am „Inhalt eines Gebäudes“ kommt in der Regel die Hausratsversicherung auf. Aber auch hier gibt es Ausnahmen.

Bei durch Hagel oder Überschwemmung beschädigten Fahrzeugen kann der Schaden grundsätzlich über die Teilkaskoversicherung abgewickelt werden. Dies gilt etwa für die Beschädigung eines geparkten Fahrzeuges durch eindringendes Wasser. Die Versicherung kann die Leistung jedoch unter Umständen mindern oder ganz ablehnen, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat – etwa wenn er trotz entsprechender Warnung das Fahrzeug nicht in Sicherheit gebracht hat.

  • Die Kanzlei bietet für Betroffene der aktuellen Hochwasserkatastrophe im Landkreis Birkenfeld eine kostenlose Erstberatung an. Kontakt: Tel. 06781/5686
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