Auch die Bundesregierung befasst sich mit der Problematik
Nicht zuletzt hat sich die Bundesregierung selbst im Rahmen diverser Anfragen schon mehrfach mit dem TRA-Lauter auseinandergesetzt. In der Vorbemerkung eines Antwortschreibens heißt es: „Der militärische Übungsflugbetrieb der Streitkräfte wird vor dem Hintergrund der gesamtstaatlichen Verantwortung für eine bestmögliche Vorbereitung der Soldaten auf die oftmals mit Gefahr für Leib und Leben verbundenen Einsätze durchgeführt. […] Der militärische Flugbetrieb alliierter Streitkräfte im Luftraum über Deutschland begründet sich auf völkerrechtliche Vereinbarungen, wie zum Beispiel dem NATO-Truppenstatut…“ In einem anderen Schreiben legt die Bundesregierung auch konkrete Zahlen zur Nutzung des TRA-Lauter vor, die sich weitestgehend mit denen der Bürgerinitiative decken.
Interessant ist darüber hinaus die Tabelle, in denen Beschwerdemeldungen für die einzelnen Luftübungsräume in Deutschland erfasst sind. Dabei ist der TRA-Lauter mit 3179 Beschwerden im Jahr 2015 und immerhin noch 2034 im Jahr 2016 einsame Spitze. Auf den Zweitplatzierten entfallen nur 502 Beschwerden.