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Kreis Birkenfeld

Fluglärm: Die Problemzone heißt TRA-Lauter

Von Peter Bleyer
Optisch ganz schön, akustisch für viele ein Graus: Der Lärm, den Flugzeuge verursachen, stört viele Menschen im Nationalparklandkreis Birkenfeld. Ein Großteil der Geräuschkulisse stammt von militärischen Übungsflügen.  Foto: Reiner Drumm
Optisch ganz schön, akustisch für viele ein Graus: Der Lärm, den Flugzeuge verursachen, stört viele Menschen im Nationalparklandkreis Birkenfeld. Ein Großteil der Geräuschkulisse stammt von militärischen Übungsflügen. Foto: Reiner Drumm

Ein lang anhaltendes Dröhnen, ein donnerndes Grollen, zwischendurch ein ohrenbetäubender Knall: Fluglärm – und da wird wohl niemand ernsthaft widersprechen – kann bisweilen recht nervtötend und belastend sein. Vor allem jetzt im Frühling, wenn man in der Idylle des Gartens Erholung sucht. Im Kreis Birkenfeld ebbt die Welle der Beschwerden nicht ab, oft machen die Kritiker den Truppenübungsplatz Baumholder für den Krach verantwortlich. Doch die Angriffe treffen das falsche Ziel, die Hauptursache liegt woanders.

Lesezeit: 3 Minuten
TRA-Lauter, so heißt der Stein des Anstoßes. Diese technisch klingende Bezeichnung ist nichts anderes als eine Abkürzung. TRA steht für Temporary Reserved Airspace, zu deutsch: zeitweilig reservierter Luftraum. Dabei handelt es sich um ein Gebiet, in das Einflüge von zivilen Luftfahrzeugen nicht oder nur eingeschränkt erlaubt sind, da dieses für ...
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Auch die Bundesregierung befasst sich mit der Problematik

Nicht zuletzt hat sich die Bundesregierung selbst im Rahmen diverser Anfragen schon mehrfach mit dem TRA-Lauter auseinandergesetzt. In der Vorbemerkung eines Antwortschreibens heißt es: „Der militärische Übungsflugbetrieb der Streitkräfte wird vor dem Hintergrund der gesamtstaatlichen Verantwortung für eine bestmögliche Vorbereitung der Soldaten auf die oftmals mit Gefahr für Leib und Leben verbundenen Einsätze durchgeführt. […] Der militärische Flugbetrieb alliierter Streitkräfte im Luftraum über Deutschland begründet sich auf völkerrechtliche Vereinbarungen, wie zum Beispiel dem NATO-Truppenstatut…“ In einem anderen Schreiben legt die Bundesregierung auch konkrete Zahlen zur Nutzung des TRA-Lauter vor, die sich weitestgehend mit denen der Bürgerinitiative decken.

Interessant ist darüber hinaus die Tabelle, in denen Beschwerdemeldungen für die einzelnen Luftübungsräume in Deutschland erfasst sind. Dabei ist der TRA-Lauter mit 3179 Beschwerden im Jahr 2015 und immerhin noch 2034 im Jahr 2016 einsame Spitze. Auf den Zweitplatzierten entfallen nur 502 Beschwerden.

Weitere Infos zum Thema

Der TRA-Lauter darf von Januar bis April montags bis donnerstags von 8 bis 23.30 Uhr und freitags von 8 bis 17 Uhr beflogen werden. Von Mai bis September ist der Luftraum montags bis donnerstags von 8 bis 21 Uhr geöffnet.

Informationen erhält man auf der Seite der Bürgerinitiative www.fluglaerm-kl.de. Unter www.milais.org kann man nachvollziehen, wann Flüge absolviert werden, ebenso mit der App Flightradar24. Wer sich beschweren möchte, kann sich unter der kostenfreien Telefonnummer 0800/862 07 30 an das Luftfahrtamt der Bundeswehr wenden.Text

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