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Baumholder/Mainz

Studentin erstreitet sich Arbeitslosengeld

Die Beharrlichkeit einer Baumholderer Studentin beschäftigte das Sozialgericht Mainz und führte zu einer für Studenten mit Berufsausbildung wichtigen Entscheidung: Auch nach der Immatrikulation können Studenten unter gewissen Voraussetzungen bis zum Beginn der ersten Einführungsveranstaltungen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

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Baumholder/Mainz - Die Beharrlichkeit einer Baumholderer Studentin beschäftigte das Sozialgericht Mainz und führte zu einer für Studenten mit Berufsausbildung wichtigen Entscheidung: Auch nach der Immatrikulation können Studenten unter gewissen Voraussetzungen bis zum Beginn der ersten Einführungsveranstaltungen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Das entschied das Sozialgericht Mainz am 31. Juli unter Aktenzeichen S4 ...