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Idar-Oberstein

Schloss Oberstein: Schrägaufzug und Denkmalschutz – passt das zusammen?

Von Vera Müller
Die Burgruinen Bosselstein und Oberstein (Neues Schloss) bilden zusammen mit ihrer parkartig gestalteten Umgebung eine bauliche Gesamtanlage, die unter Schutz gestellt wird.  Foto: Hosser (Archiv)
Die Burgruinen Bosselstein und Oberstein (Neues Schloss) bilden zusammen mit ihrer parkartig gestalteten Umgebung eine bauliche Gesamtanlage, die unter Schutz gestellt wird. Foto: Hosser (Archiv)

Die Untere Denkmalschutzbehörde bei der Kreisverwaltung Birkenfeld hat der der Stadt eine Anhörung zur Aktualisierung der Denkmalliste für die Unterschutzstellung des Bereichs Burg Oberstein und Burg Bosselstein einschließlich der dazwischen liegenden Tallage und des Schlossweihers als bauliche Gesamtanlage übersandt. Prinzipiell kein Problem: Es sei denn, da würde etwas mit dem geplanten Schrägaufzug kollidieren, wie auch im Rahmen der städtischen Bauausschusssitzung deutlich wurde.

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Hintergrund: Die Denkmalliste ist ein nachrichtlich geführtes Verzeichnis, das die Denkmalfachbehörde, die Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) Rheinland-Pfalz, von Amts wegen stets auf dem Stand aktueller Erkenntnisse zu halten hat. Erkannte Kulturdenkmäler sind nachzutragen, sobald ihre Denkmaleigenschaft offenkundig wird. Gemäß den Ausführungen der GDKE bilden die beiden Burgruinen Bosselstein und Oberstein ...