P-Konto soll vor Pfändungen schützen

Seit dem 1. Juli gibt es für überschuldete Personen und Haushalte die Möglichkeit, ein sogenanntes P-Konto einzurichten, bei dem auf das Existenzminimum nicht durch Kontopfändungen zugegriffen werden kann. Außerdem darf das Konto nach Pfändungen nicht aufgelöst werden.

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Seit dem 1. Juli gibt es für überschuldete Personen und Haushalte die Möglichkeit, ein sogenanntes P-Konto einzurichten, bei dem auf das Existenzminimum nicht durch Kontopfändungen zugegriffen werden kann. Außerdem darf das Konto nach Pfändungen nicht aufgelöst werden.

Klaus Böhmer, Geschäftsführer des Diakonischen Werkes im Kreis, das gemeinsam mit der Kreisverwaltung eine Schuldenberatungsstelle betreibt, begrüßte die Gesetzesänderung als wichtigen Fortschritt im Verbraucherschutz.

Lesen Sie dazu mehr am Dienstag in der Nahe-Zeitung.