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Kreis Birkenfeld

Mit Ping-Anrufen in die Kostenfalle gelockt

Von Andreas Nitsch
Wenn das Handy klingelt, sind die wenigsten Angerufenen argwöhnisch – auch wenn das Telefon nur kurz läutet. Unbekannte Rufnummern sollten aber nicht zurückgerufen werden, denn innerhalb von wenigen Sekunden können viele Euro an Kosten anfallen.  Foto: dpa
Wenn das Handy klingelt, sind die wenigsten Angerufenen argwöhnisch – auch wenn das Telefon nur kurz läutet. Unbekannte Rufnummern sollten aber nicht zurückgerufen werden, denn innerhalb von wenigen Sekunden können viele Euro an Kosten anfallen. Foto: dpa

Auch im Kreis Birkenfeld gibt es Opfer von sogenannten Ping-Anrufen. Das Handy klingelt oft nur kurz und zeigt anschließend einen Anruf in Abwesenheit an. Wer zurückruft, tappt in die Kostenfalle. Genau das ist das Ziel der Betrüger.

Lesezeit: 2 Minuten
Auf dem Display ist eine Nummer zu sehen, die zum Beispiel mit +216 oder +257 beginnt. Wer weiß schon, dass dies die Vorwahlnummern von Tunesien und Burundi sind? Oft wird mit der Nummer auch getrickst, sodass der Anrufer nicht sieht, dass er es gerade in Tunesien oder eben Burundi klingeln ...
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Das rät die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät, unbekannte Nummern nicht zurückzurufen. Zudem sollte jeder mit der Weitergabe seiner Daten vorsichtig sein und stets hinterfragen, warum man beispielsweise seine kompletten Daten angeben soll, wenn man lediglich an einem Gewinnspiel teilnehmen möchte. Oft sei dies eine Möglichkeit, wie die Nummern in Umlauf geraten.

Bei unseriösen Anrufen sollte man schnell auflegen und den Vorfall der Bundesnetzagentur melden. Auch wenn die Telefonanbietern bereits verboten hat, Ping-Anrufe bestimmter Telefonnummern abzurechnen, gibt dem Verbraucher dieses Verbot aber nicht das Recht, bereits geleistete Zahlungen von seinem Anbieter zurückzufordern. Geschädigte sollten sich deshalb an die Verbraucherzentrale wenden. ni
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