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Idar-Oberstein

Messerstecher zieht Berufung wieder zurück

Sechsmal mindestens hat ein Idar-Obersteiner (20) mit einem Klappmesser auf einen jungen Mann eingestochen und ihn dabei schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt. Das Jugendschöffengericht am Idar-Obersteiner Amtsgericht hatte den Messerstecher nach neun Verhandlungstagen zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt und die Unterbringung in einer Entziehungseinrichtung, wo er wegen seiner Drogensucht eine Therapie absolvieren sollte, angeordnet. Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte Berufung ein, sodass nun vor dem Bad Kreuznacher Landgericht verhandelt wurde.

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Idar-Oberstein - Sechsmal mindestens hat ein Idar-Obersteiner (20) mit einem Klappmesser auf einen jungen Mann eingestochen und ihn dabei schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt. Das Jugendschöffengericht am Idar-Obersteiner Amtsgericht hatte den Messerstecher nach neun Verhandlungstagen zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt und die Unterbringung in einer Entziehungseinrichtung, wo er ...