Für Grabbeseitigung wird Kaution verlangtFoto: Reiner Drumm
Immer wieder taucht in Breitenthal das Problem auf, dass Nachkommen Verstorbenen weit entfernt wohnen und niemand mehr gefunden wird, der die Kosten für das Entfernen des Grabes aufkommt. Deshalb hat der Ortsgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die Friedhofssatzung geändert – und zwar einstimmig. Künftig soll eine Kaution von 300 Euro erhoben werden. Ausgenommen davon sind Rasengrabstätten und anonyme Grabstätten.
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Der Rat hatte bereits in der vorangegangenen Sitzung beschlossen, ein Hochwasserschutzkonzept erarbeiten zu lassen. Seitens des Landes wird ein solches Konzept gefördert. Nun soll geprüft werden, welche Maßnahmen für Schadensabwehr durch extreme Wetterereignisse machbar sind. Ortsbürgermeister Wolfgang Diel wurde beauftragt, die entsprechenden Schritte in die Wege zu leiten.
Den Kauf einer ...
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