Was man über die neue DSGVO wissen muss

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist am 25. Mai in Kraft getreten. Alle Datensammler müssen jetzt darüber Auskunft geben können, welche personenbezogenen Daten wann, wo, wie, warum und von wem verarbeitet werden.

Anzeige
Darüber hinaus müssen sie deren sichere Verarbeitung gewährleisten. Zu unterscheiden sind sensible und nicht sensible Daten wie Name und E-Mail-Adresse. Strenge Regeln gelten vor allem für sensible Daten wie Gesundheits- oder biometrische Daten (Fingerabdruck, Irisscan). Auch Vereine unterliegen strengeren Dokumentationspflichten. Experten raten, nur jene Daten zu erheben, die für den berechtigten Zweck (die Daten dienen der eigentlichen Aufgabe) nötig sind und sie sobald wie möglich wieder zu löschen, wenn dieser Zweck nicht mehr besteht. Ob Ergebnislisten im Internet veröffentlicht werden können, ist weiterhin strittig. Bei Vereinsarchiven gebe es keine Bedenken, hier sei ein historischer Grund für das Aufbewahren vorhanden.