Steuerliche Absetzbarkeit erhöht den Erneuerungsanreiz

Normalerweise dürfte der Fördersatz für Privatleute, die sich am Sanierungsprogramm „Historische Stadtbereiche“ beteiligen, bei 10 bis 25, maximal aber bei 40 Prozent der förderfähigen Kosten liegen. Das erläuterte Stephanie Boßlet (Werkplan) in der Zeller Stadthalle. Ein weiterer Anreiz zum Mitmachen ist eine erhöhte steuerliche Absetzbarkeit.

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Jeder Modernisierer, der Fördergeld erhalten will, muss einen Vertrag mit der Stadt abschließen. dad