Polizeieinsatz: Kripo ermittelt im Cochemer Krankenhaus
Die Ermittler gehen der Frage nach, ob Leistungen eines Arztes durch diesen so gegenüber dem Kostenträger hätten abgerechnet werden dürfen. Strafverfolgungsbehörden sind gesetzlich verpflichtet, einem Anfangsverdacht nachzugehen. Vivien Vonier, Pressesprecherin des Marienkrankenhauses, erklärt: „Die Leitung des Krankenhauses hat Verständnis dafür, dass die Ermittlungsbehörde ihrer Pflicht nachgeht und den Sachverhalt ermittelt. Das Krankenhaus arbeitet mit den Strafverfolgungsbehörden kooperativ zusammen, um die Frage aufzuklären.“ Die Abrechnungsfragen im Gesundheitssektor seien teilweise sehr komplex. Aufgrund der laufenden Ermittlungen sei es nicht angezeigt, sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt weiter zu äußern, heißt es vonseiten der Klinik . mix