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Zell/Briedel

Nach Beschluss des OVG: Droht das Marina-Projekt zu kentern?

Bis auf Weiteres werden die Schiffe auf der Mosel am Zeller Hamm Weinberge passieren und keinen Jachthafen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) lässt keine Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtes zu, wonach ein Planfeststellungsbeschluss für den Bau des geplanten Hafens rechtswidrig ist.  Foto: Archiv Rühle
Bis auf Weiteres werden die Schiffe auf der Mosel am Zeller Hamm Weinberge passieren und keinen Jachthafen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) lässt keine Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtes zu, wonach ein Planfeststellungsbeschluss für den Bau des geplanten Hafens rechtswidrig ist. Foto: Archiv Rühle

Der Planfeststellungsbeschluss der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord zum Bau eines Sportboothafens im Zeller Hamm ist rechtswidrig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz und verwarf damit eine Berufung des niederländischen Betreibers gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz, das im vergangenen Mai bereits entsprechenden Klagen von Naturschützern und Grundstückseigentümern recht gegeben hatte. Für das Projekt „Marina Weingarten“ ist dies ein herber Rückschlag. Inhaltlich entschieden, ob das Millionenprojekt nun rechtlich zulässig ist oder nicht, hat das Gericht aber nicht. Und der niederländische Marina-Investor will nicht aufgeben.

Lesezeit: 3 Minuten
Die SGD Nord hatte im März 2016 die Errichtung eines Sportboothafens für 130 Sportboote im Zeller Hamm genehmigt. Dagegen hatten der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie mehrere Eigentümer von Grundstücken im Plangebiet geklagt, unter anderem weil sie durch das Projekt schwere ökologische Folgen für den Zeller Hamm ...
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RZ-Kommentar: Rechtsrätsel – auf Jahre ungelöst

David Ditzer zum Negaprojekt Marina:

Ganz gleich, ob man das Megaprojekt Marina nun befürwortet oder ablehnt: Der Durchhaltewillen des niederländischen Investors John van der Voort verdient Respekt. Nach elf Jahren, in denen gedacht, geplant, geredet, gearbeitet und viel Geld investiert wurde, hat er noch immer keine Klarheit. Hat sein großer Traum eine Chance? Rein rechtlich gesehen: unklar. Das ist ein absoluter Witz, ein schlechter noch dazu. Keine Frage, Befürworter und Gegner des Projekts müssen die Chance haben, für ihre Pläne und Positionen vor Gericht zu ziehen. Aber dass nach mehr als einem Jahrzehnt rechtlich kaum mehr klar ist als die Frage, welche Behörde oder Kommune was planen darf, ist beschämend. Mal ehrlich: Sollte diese Frage Priorität haben oder viel eher Fragen wie: Verträgt sich Marina Weingarten mit Natur-, Umwelt- und Hochwasserschutz? Sind touristische und wirtschaftliche Impulse, die davon zweifellos ausgehen würden, als wichtiger zu bewerten? Hier fehlen Antworten, wohl noch jahrelang. Klar, ein wenig anklagend könnte man fragen, ob die SGD Nord nicht hätte wissen müssen, was sie entscheiden darf und was nicht. Nur bringt das keinen weiter. Inhaltliche Fragen sollten bei der rechtlichen Prüfung eines solchen Millionenprojekts definitiv Vorrang haben vor Formalitäten.

E-Mail: david.ditzer@rhein-zeitung.net

Das Projekt „Marina Weingarten“

Die Mosel Marina Weingarten Projekt GmbH plant im Zeller Hamm den Bau eines Hafens für Sportboote mit rund 130 Liegeplätzen. Außerdem sollen eine Hafenpromenade mit einer Anlegemöglichkeit für Tagesgäste sowie ein Ferienpark mit rund 200 Ferienhäusern entstehen. Dafür sind Investitionen in Höhe von 35 bis 50 Millionen Euro vorgesehen. Die ersten Planungen für das Projekt wurden 2007 vorgestellt.

Bereits aufgestellt wurde der Bebauungsplan für den Ferienpark. Er wird allerdings erst von den Gremien beschlossen, wenn die Hafenanlage genehmigt ist. Geändert wurde zudem der Flächennutzungsplan der VG Zell, damit ein solcher Ferienpark entstehen kann.

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