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Koblenz

Matrosenprozess: Rechtsmediziner ordnet Details ein

Von David Ditzer
Vor dem Landgericht in Koblenz muss sich ein Matrose verantworten, der eine Camperin in Cochem überfallen und sexuell genötigt haben soll.
Vor dem Landgericht in Koblenz muss sich ein Matrose verantworten, der eine Camperin in Cochem überfallen und sexuell genötigt haben soll. Foto: Andreas Walz

Dass an der mutmaßlichen Tatwaffe, einem Holzpfahl, kein Blut des Opfers haftete, ist aus Sicht des rechtsmedizinischen Sachverständigen Julian Geile keineswegs völlig abwegig. Der Assistenzarzt vom Institut für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Bonn gab jetzt im Prozess gegen einen 29-jährigen Matrosen, der eine Urlauberin auf einem Campingplatz am Cochemer Moselufer im September 2017 überfallen, brutal zusammengeschlagen und sexuell genötigt haben soll, seine Expertise ab. Ob und in welchem Maße sich Blutspuren auf die mutmaßliche Tatwaffe übertrügen, hänge davon ab, wie lange der Kontakt gedauert habe und welche Stellen getroffen worden seien.

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Noch am Tag ihres Martyriums, dem 20. September 2017, untersuchte Julian Geile die Camperin aus den Niederlanden im Mayener Krankenhaus: Blutergüsse, Kratzer, Frakturen von Fingern und einer Rippe, zudem eine genähte Platzwunde in Scheitelnähe. Die Spuren stumpfer und schürfender Gewalt, die der Mediziner feststellte, waren zahlreich. Oberstaatsanwalt Sven von Soosten hakte ...