Thomas Mauer begleitet als Jugendgerichtshelfer Jugendliche und Heranwachsende bei Gerichtsverhandlungen.Foto: Brigitte Meier
Wenn Jugendliche (14 bis 17 Jahre alt) und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre alt) vor dem Jugendrichter stehen, werden sie von einem Jugendgerichtshelfer begleitet. Thomas Mauer (62), der diese Aufgabe seit 1987 beim Amtsgericht Cochem übernimmt, gibt Einblick in seine Arbeit. Da das Ziel des Jugendstrafrechts in erster Linie nicht Strafe, sondern Hilfe ist, gehört es auch zu seinen Aufgaben, junge Straftäter auf den rechten Weg zu bringen.
Lesezeit: 3 Minuten
1 Warum werden Kinder und Jugendliche überhaupt straffällig? Die Gründe sind wie bei Erwachsenen sehr vielfältig. Eine heute in vielen Familien typische Situation ist, dass die Kinder einerseits mit materiellen Gütern überhäuft werden, andererseits jedoch zu wenig menschliche Zuwendung und Nähe erfahren. Durch Beruf und andere Verpflichtungen haben viele Eltern ...
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