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Cochem

Glaswurf in der Eifel: Justiz erlebt „schlechten Film“

Von 
David Ditzer

Das Strafverfahren, das am Mittwochmorgen vor dem Cochemer Amtsgericht lief, hätte als Drehbuchvorlage für eine Gerichtssoap getaugt. Allerdings eine erbärmliche. „Das hier würde Ihnen niemand glauben“, entfuhr es Staatsanwalt Markus Necknig kopfschüttelnd in einer Pause. Klar waren nach fast fünf Stunden vor allem drei Punkte: 1. Bei einer Karnevalsveranstaltung in einem Cochem-Zeller Eifeldorf kam es am 1. März 2017 zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen zwei Frauen. 2. Die junge Geschädigte, die auch vor Gericht aussagte, bekam ein Longdrinkglas an den Kopf, eine Platzwunde über der rechten Augenbraue musste genäht werden. 3. Die Angeklagte trug einen Rippenbruch und Prellungen davon, die ihr nicht von ihrer Gegnerin zugefügt worden waren.

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Das Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung wurde eingestellt, da sich beide Parteien darauf einigten, dass die Angeklagte der Geschädigten binnen zwei Wochen 800 Euro Schmerzensgeld zahlt und deren Anwaltskosten übernimmt. Bis zum Ende des Prozesses platzte Strafrichter Gerald Michel und Staatsanwalt Necknig mehrfach der Kragen. Verständlicherweise. Der Wahrheitsfindung und am Ende dem ...