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Zell/Briedel

Ferienpark Marina: Das große Abwarten

Von 
David Ditzer
Auf diesem Gelände an der Moselschleife zwischen Briedel und Zell könnte ein Ferienpark samt Jachthafen entstehen: Marina Weingarten. Doch noch steht eine Gerichtsentscheidung darüber aus, ob der Investor gegen ein Urteil aus dem Mai vergangenen Jahres Berufung einlegen darf.  Foto: Archiv Rühle
Auf diesem Gelände an der Moselschleife zwischen Briedel und Zell könnte ein Ferienpark samt Jachthafen entstehen: Marina Weingarten. Doch noch steht eine Gerichtsentscheidung darüber aus, ob der Investor gegen ein Urteil aus dem Mai vergangenen Jahres Berufung einlegen darf. Foto: Archiv Rühle

Der Kaimter Winzer Jürgen Mesenich ist ganz klar dafür, dass Investor John van der Voort im Zeller Hamm den Ferienpark Marina Weingarten samt Jachthaften realisiert. Lieber heute als morgen. Er gehört zu jenen Winzern, die Land im Projektgebiet besitzen. 50 bis 60 von ihnen kamen am Dienstagabend in der Zeller Schwarze-Katz-Halle zusammen. Vonseiten der Gemeinden Zell und Briedel, der Verbandsgemeinde Zell sowie vonseiten des Investors hörten sie Statusmeldungen mit Blick auf das 35 bis 50 Millionen Euro schwere Bauvorhaben. Und sie vernahmen sowohl positive als auch negative Botschaften.

Lesezeit: 3 Minuten
Was den Winzer aus Kaimt sehr angenehm überrascht hat: „Es gab nicht einen im Saal, der dagegen gewesen wäre, die Optionsverträger mit Marina-Investor van der Voort ein weiteres Mal zu verlängern“, erzählt Jürgen Mesenich. Dabei steht das noch gar nicht zur Debatte, wie Karl Heinz Simon (SPD), Bürgermeister der VG ...
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Der Bedarf an Grund und Boden

30 Hektar Land benötigt Marina Weingarten der Projekt-Webseite zufolge.

Davon wären 20 Hektar bebaut, 10 blieben für Auen und den Hafen übrig. 180 Ferienhäuser und circa 150 Bootsliegeplätze sollen dort entstehen. dad

In den Händen der Justiz

Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau des zur Marina gehörenden Jachthafens hatten der BUND und Zeller Winzer Erfolg. Im Mai hob das Gericht den SGD-Beschluss auf. Aus Sicht der Richter hätte die SGD Teile der Planung gar nicht beschließen dürfen, da für die Planung des Hafenumfelds die beteiligten Kommunen zuständig seien.

dad
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