Bewährungsstrafe für junges Ex-Paar: Schlagring mit Hundekopf ist eine Waffe
Von Brigitte Meier
Im Saal 100 in Cochem wurde das Urteil gesprochen.Foto: Kevin Rühle
Ein Schlagring in Form eines Hundekopfes, den die Polizei bei einer Hausdurchsuchung in einer Wohnung gefunden hat, wird einem ehemaligen Paar zum Verhängnis. Da die kriminaltechnische Untersuchung ergeben hat, dass es sich bei diesem Schlagring um eine verbotene Waffe handelt, wird der Besitzer (23) vom Amtsgericht Cochem zu vier Monaten Haft verurteilt. Für seine Ex-Partnerin (22) lautet das Urteil drei Monate. Beide Urteile sind zur Bewährung ausgesetzt.
Lesezeit: 2 Minuten
Der Angeklagte behauptet, nicht gewusst zu haben, dass es sich bei dem Gegenstand, der als Schlüsselanhänger in Internet angeboten wurde, um eine Waffe handelte. Er sagt: „Das Teil ist doch frei verkäuflich. Ich wusste nicht, dass der Besitz verboten ist.“
Dieses vermeintliche Unwissen nimmt das Gericht dem Angeklagten nicht ab, denn ...
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