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Cochem

Beihilfe: Zünden der Bombe nicht verhindert

Von 
Brigitte Meier
Symbolfoto.
Symbolfoto. Foto: Archiv Kevin Rühle

Mit dieser bösen Überraschung hat der 23-jährige Angeklagter wohl nicht gerechnet: Er wird nach zwei Verhandlungstagen vom Jugendschöffengericht wegen Beihilfe zum Bau einer Nagelbombe aus der Plastikhülle eines Überraschungseis, wegen Handels mit Betäubungsmitteln in beträchtlicher Menge und wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz in Tateinheit mit Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.

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Sein Verteidiger hat für alle drei Anklagepunkte vergeblich Freispruch beantragt. Nicht einmal Bewährung wird dem mehrfach vorbestraften Angeklagten aus dem Hunsrück zugestanden. Der Vorsitzende Richter Sven Kaboth begründet das Urteil. Zwar sei dem Angeklagten keine Mittäterschaft am Bombenbau nachzuweisen, wohl aber habe er den wegen dieser Tat bereits verurteilten Mann ...