Schön ist definitiv anders: Dieses Grundstück mitten in Landkern sorgt nun schon seit Jahren für Ärger.Foto: Kevin Rühle
Es ist eine schier unendliche Geschichte mit skurrilen Ereignissen, die zwei Männer (und ein ganzes Dorf) bewegt: Exakt vor einem Jahr sahen sich beide vor Gericht, mehrmals. Es ging darum, dass der eine an seinem baufälligen, ortsbildprägenden Gebäude in Landkern einen Steinhaufen entfernen lassen sollte, damit der andere, der Nachbar, ein Gerüst aufstellen lassen konnte, um seinen Giebel von dort zu verputzen. Das Amtsgericht Cochem sah Mängel bezüglich der Anzeigepflicht der Beteiligten. Jetzt, ein Jahr später, wird man sich wohl vor dem Landgericht Koblenz erneut sehen, in der Berufung.
Lesezeit: 2 Minuten
Der Giebel ist immer noch nicht verputzt, der Nachbar beklagt, „dass die Feuchtigkeit durch diesen Bereich in mein Haus eindringt“. Die Gegenseite sagt: „Die Bimssteine sind weggeräumt“, wie Rechtsanwalt Hans Bleck für seinen Mandanten erläutert. Das sei jedoch dem Nachbarn zu wenig gewesen, dabei habe man statt der vereinbarten zwei ...
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Das ist in den vergangenen Jahren zum Thema gesagt worden
Mehrfach hat die RZ über den alten Pfarrhof geschrieben, der zur Problemzone Landkerns verkommen ist.
Im Artikel vom 4. November 2003 sagte der Nachbar: „Es geht doch nicht, dass mein Besitz an Wert verliert, nur weil mein Nachbar sich nicht an die Vorschriften hält.“
Im Artikel vom 15. August 2006 über „den Aufreger-Hof von Landkern“ betont der Eigentümer: „Ich habe das Anwesen in der Absicht erworben, es zu sanieren und zu erhalten. Es geht halt langsam, Schritt für Schritt.“
Im Artikel vom 1. April 2010 sagt der Eigentümer zur Intention des Kaufes in den 80er-Jahren: „Dieses Geld habe ich vor 30 Jahren investiert, um das Haus vor dem Abriss zu bewahren.“ red