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Wer an den Mayen-Koblenzer Zulassungsstellen ein Kraftfahrzeug anmelden will, muss ein neues Formular verwenden

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Wer ab Februar an den Mayen-Koblenzer Zulassungsstellen ein Kraftfahrzeug anmelden und die erforderliche Einzugsermächtigung für die fällige Steuer erteilen will, muss ein neues Formular verwenden.

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Wer ab Februar an den Mayen-Koblenzer Zulassungsstellen ein Kraftfahrzeug anmelden und die erforderliche Einzugsermächtigung für die fällige Steuer erteilen will, muss ein neues Formular verwenden. Dieses beinhaltet die IBAN- und BIC-Nummer und muss mit Originalunterschrift des Kontoinhabers und des Kfz-Halters versehen sein. Das Formular muss zwingend zwei Unterschriften in den ...