Mendig

Stadt Mendig unterliegt vor Oberverwaltungsgericht

Im Gewerbepark an der A 61/B 262 wird es keinen großflächigen Einzelhandel geben. Das ist die Quintessenz einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz. Die Stadt Mendig ist damit vor Gericht erneut unterlegen.

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Mendig – Im Gewerbepark an der A 61/B 262 wird es keinen großflächigen Einzelhandel geben. Das ist die Quintessenz einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz. Die Stadt Mendig ist damit vor Gericht erneut unterlegen.

Der Stadtrat hatte im Sommer 2010 zunächst auf Aufforderung des Innenministeriums entschieden, keinen großflächigen Einzelhandel im Gewerbegebiet zuzulassen. Die dort geplanten Verkaufsflächen würden den örtlichen Handel beeinträchtigen und nicht im Einklang mit der Raumordnung stehen. Im Herbst allerdings hob der Rat diesen Beschluss wieder auf, was die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung beanstandete. Die hiergegen erhobene Klage hatte schon das Verwaltungsericht abgelehnt.