Vordereifel

Randsteine nie geliefert: Bewährungsstrafe für Ex-Unternehmer

Einen Mann aus der Verbandsgemeinde Vordereifel verurteilte das Amtsgericht in Mayen wegen Betrugs zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe.

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Vordereifel – Einen Mann aus der Verbandsgemeinde Vordereifel verurteilte das Amtsgericht in Mayen wegen Betrugs zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe.

Der ehemals selbstständige Unternehmer hatte für die Bestellung und Verlegung von Randsteinen einen Vorschuss von einem Kunden gefordert, obwohl er sich seiner bevorstehenden Insolvenz bewusst war. Die geforderten Baumaterialien und die vereinbarte Arbeitsleistung erhielt der Auftraggeber somit nie. Angeblich habe er die Bestellung der Steine lediglich wegen der schlechten Wetterverhältnisse hinauszögern wollen, erklärte der Angeklagte vor Gericht. Das Verlegen der Steine sei zu diesem Zeitpunkt unmöglich gewesen. Da die Ausführung des Auftrags schließlich nicht fristgerecht erfolgte und der 37-Jährige auch auf nachfolgende Briefe und E-Mails des Kunden nicht mehr reagierte, entzog dieser ihm den Bauauftrag. Es sei ihm alles zu viel geworden, und er habe „den Kopf regelrecht in den Sand gesteckt“, so der Beschuldigte. Kathrin Thelen