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Kreis MYK/Mayen
Privatinsolvenz: Naivität führt oft in die Schuldenfalle
Von unserer Mitarbeiterin Yvonne Stock
Eine Gesetzesänderung soll es Menschen jetzt leichter machen, neu anzufangen: Wer nach drei Jahren 35 Prozent seiner Schulden sowie die Treuhänder- und Gerichtskosten bezahlt hat, wird dann - statt nach sechs Jahren - von seiner Restschuld befreit.
"Das werden unsere Klienten nicht schaffen", meint Christina Schoch von ...