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Kreis MYK/Maifeld

Petition: Im Kreiß MYK regt sich Widerstand gegen die Abstufungen von Kreis- in Gemeindestraßen

Die Kreisstraße 51 bei Welling soll auf einer Länge von 1,6 Kilometern zu einer Gemeindestraße abgestuft werden. Das heißt, die Gemeinde wäre künftig für die Straßenunterhaltung und den Winterdienst zuständig. Im ganzen Landkreis regt sich Widerstand gegen die geplanten Abstufungen.
Die Kreisstraße 51 bei Welling soll auf einer Länge von 1,6 Kilometern zu einer Gemeindestraße abgestuft werden. Das heißt, die Gemeinde wäre künftig für die Straßenunterhaltung und den Winterdienst zuständig. Im ganzen Landkreis regt sich Widerstand gegen die geplanten Abstufungen. Foto: Heinz Israel

Die geplante Abstufung von Kreis- zu Gemeindestraßen könnte für viele kleinere Orte in Zukunft zu einer gehörigen finanziellen Belastung führen, weil sie nach der geänderten Klassifizierung die Kosten für eine Reparatur der Straße oder auch für den Räumdienst selbst tragen müssten. Das betrifft insbesondere Gemeinden, die aus mehreren Ortsteilen bestehen, die durch Kreisstraßen angebunden sind.

Lesezeit: 3 Minuten
Diese finden sich natürlich auch im Kreis MYK. Der Bürgermeister der VG Rhein-Mosel, Bruno Seibeld, hatte die Gemeinden in seiner VG dazu aufgerufen, die Petition seines Kastellauner Amtskollegen Christian Keimer zu unterzeichnen, der eine Änderung des Landesstraßengesetzes fordert. Auch der Maifelder Bürgermeister Maximilian Mumm unterstützt die Petition. In dieser heißt ...
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Wo abgestuft wird und wo es schon wurde

Folgende Kreisstraßen beziehungsweise Streckenabschnitte sollen laut dem Abstufungskonzept des Landkreises MYK abgestuft werden:

Verbandsgemeinde Vordereifel: K 7 auf einer Länge von 0,7 Kilometern zwischen der L 96 und Bermel, K 8 auf einer Länge von 0,7 Kilometern zwischen der L 96 und Bermel-Fensterseifen, K 13 auf einer Länge von 1 Kilometer zwischen der K 11 in Welschenbach bis Baar-Engeln, K 25 auf einer Länge von 0,9 Kilometern zwischen der K 28 und der L 52 in Kehrig.

Stadt Mayen: K 26 auf einer Länge von 1,2 Kilometern zwischen der K 93 und Betzing.

VG Maifeld: Seitenarm der K 39 nach Münstermaifeld auf einer Länge von 0,6 Kilometern, K 49 auf einer Länge von 0,7 Kilometern zwischen der L 52 und Polch-Ruitsch, K 49 auf einer Länge von 0,4 Kilometern zwischen der L 52 und der K 48 in Kerben, K 51 auf einer Länge von 1,6 Kilometern zwischen der L 98 und Welling.

VG Rhein-Mosel: K 68 auf einer Länge von 1,8 Kilometern zwischen der B 411 und der K 69 in Dieblich, K 70 auf einer Länge von 3,5 Kilometern zwischen der B 49 und Schwalberhof (Niederfell), K 73 auf einer Länge von 0,3 Kilometern zwischen der K 72 und Brodenbach-Stabenhof, K 74 auf einer Länge von 0,3 Kilometern zwischen der L 206 und Brodenbach-Ehrenburgertal, K 75 auf einer Länge von 0,5 Kilometern zwischen der K 72 und Brodenbach-Kröpplingen, K 76 auf einer Länge von 0,8 Kilometern zwischen der L 207 und Nörtershausen, K 78 auf einer Länge von 1,8 Kilometern durch Spay, K 79 auf einer Länge von 0,8 Kilometern zwischen der B 327 und Rhens-Hünenfeld.

VG Vallendar: K 85 auf einer Länge von 1,1 Kilometern zwischen dem Kreisel Urbar und der Grenze zur Stadt Koblenz.

Bereits von Kreis- zu Gemeindestrafen abgestuft wurden im Rahmen des Konzeptes: K 22 in der Ortsdurchfahrt Ettringen (VG Vordereifel), Seitenarm der K 39 nach Lasserg (VG Maifeld), K 61 zwischen der B 256 und Kretz (VG Pellenz), K 84 von der B 42 bis Kreisel Urbar mit Wirkung zum 1. Juli 2017 (VG Vallendar), K 87 zwischen Mülheim-Kärlich und der Gemarkungsgrenze (VG Weißenthurm).

An den übrigen Abstufungen wird der Kreis weiterhin festhalten, sofern sich nichts an der Gesetzgebung ändert, wie die Verwaltung erklärte. vos

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