Mendig
Gericht erlaubt Testsprengung
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Das Landesamt für Geologie und Bergbau hatte nach nicht ordnungsgemäßen Sprengungen angeordnet, dass Bohr- oder Sprengarbeiten erst nach der besonderen Freigabe seinerseits wieder aufgenommen werden dürften. Zudem hatte es diverse Auflagen verfügt. Dagegen hatte die Stadt Mendig Widerspruch eingelegt; sie wollte die Sprengung verhindern. Dieser Antrag hatte beim Verwaltungsgericht keinen Erfolg. Die Sprengungen haben in der Vergangenheit bei Mendiger Bürgern erhebliche Unruhe ausgelöst.
Mehr in der Freitagausgabe der Mayener Rhein-Zeitung.