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Münk

Gemeinde will Klarheit schaffen

Während seiner jüngsten Sitzung beschloss der Ortsgemeinderat Münk mit Stimmenmehrheit die Annahme einer Klarstellungssatzung und einer Ergänzungssatzung. Mit diesen beiden Satzungen möchte die Gemeinde dahin gehend Klarheit schaffen, welche Flächen zum Innen- und welche zum Außenbereich zählen. Hans-Paul Wagner von der Verbandsgemeinde (VG) Vordereifel erläuterte dem Rat die Begriffsbestimmungen und dass, was in gesetzlicher Hinsicht beachtet werden muss. „Die Klarstellungssatzung dient letztendlich dazu, den Innen- und Außenbereich der Gemeindegemarkung festzulegen. Die Ergänzungssatzung ermöglicht der Gemeinde, einzelne Außenbereichsteilflächen, bei denen es sich aufgrund ihrer Lage anbietet, in den Ortsbereich einzubeziehen“, so Wagner. Das alles bedeutet seinen Ausführungen entsprechend jedoch nicht, dass auf diesen dem Innerbereich eingegliederten Flächen auch gebaut werden darf. „Den Bereich, auf dem innerhalb einer Gemeinde gebaut werden darf, bestimmt der Bebauungsplan einer Gemeinde“, sagte Wagner. Natürlich liegt es an der Gemeinde, einen Bebauungsplan nach ihren Vorstellungen aufzustellen.

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Münk - Während seiner jüngsten Sitzung beschloss der Ortsgemeinderat Münk mit Stimmenmehrheit die Annahme einer Klarstellungssatzung und einer Ergänzungssatzung. Mit diesen beiden Satzungen möchte die Gemeinde dahin gehend Klarheit schaffen, welche Flächen zum Innen- und welche zum Außenbereich zählen. Hans-Paul Wagner von der Verbandsgemeinde (VG) Vordereifel erläuterte dem Rat die ...