Gut 2,5 Millionen Euro haben die Gerichte im Landgerichtsbezirk und die Staatsanwaltschaft Koblenz im vergangenen Jahr per Zuweisung verteilt. Das ist ein gutes Stück mehr als zum Beispiel das Haushaltsvolumen der Gemeinde Thür im selben Jahr. Während die Kommune aber – zu Recht – bei jedem Cent nachweisen muss, wofür sie das Geld ausgibt, sieht das bei den Zuwendungen der Justiz ganz anders aus. Das ist aus mehreren Gründen problematisch. Zum einen wird allenfalls in sehr geringem Umfang geprüft, was die Begünstigten mit dem zugewiesenen Geld machen. Nun mag das Geld in den allermeisten Fällen in gute Hände kommen. Aber ob das immer so ist? Das weiß leider niemand. Zum anderen ist die Auswahl der Empfänger zufällig. Manche Einrichtungen erhalten Zehntausende Euro, andere hingegen nur ein Taschengeld. Einen Verteilungsschlüssel gibt es nicht, die Steuerung richtet sich allein nach den Vorlieben der Richter und Staatsanwälte. Und das ist schließlich das größte Problem. Wenn niemand weiß, wer wem wie viel Geld zuweist, dann ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Es ist ja so einfach, einem befreundeten Verein ein bisschen Geld rüberzuschieben. Allein schon um diesen Verdacht zu entkräften, muss die Vergabe transparenter werden.
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