Mendig

Flugplatz Mendig: Autotestzentrum kann Betrieb wieder aufnehmen

Das Autotestzentrum auf dem Flugplatz Mendig darf zumindest vorläufig seinen Betrieb wieder aufnehmen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz entschieden.

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Der Betreiber des Testzentrums hatte seinerzeit von der Kreisverwaltung unter Auflagen eine Betriebsgenehmigung erhalten. Dagegen hatten Anlieger Widerspruch erhoben und vor dem Verwaltungsgericht Koblenz zunächst Recht bekommen, sodass der Testbetrieb vorerst eingestellt werden musste. Das OVG hingegen bestätigte nun die Betriebsgenehmigung.

Es könne „davon ausgegangen werden, dass ein rechtmäßiger Betrieb des Autotestzentrums voraussichtlich möglich sein werde“, heißt es in einer Pressemeldung des OVG. Das OVG machte jedoch eine zusätzliche Auflage: Um weitere Erkenntnisse über die Lärmauswirkungen zu gewinnen, muss jede Nutzung der Teststrecke mindestens eine Woche im Voraus bei der Kreisverwaltung gemeldet werden. hrö