Langenfeld

Feuerwehr darf Fahrzeug nicht einsetzen

Die Feuerwehr Langenfeld (Kreis Mayen-Koblenz) darf ein selbst beschafftes Feuerwehrfahrzeug nicht als solches einsetzen.

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Die Verbandsgemeinde Vordereifel verweigerte die Zulassung für dieses Fahrzeug aus dem Jahr 1985. Der Grund: Die Feuerwehr Langenfeld besitze bereits vier Fahrzeuge, für ein weiteres Fahrzeug sei der gesetzgeberische Rahmen nicht vorgesehen.

Deswegen musste die Wehr das Auto mit einer Sondergenehmigung des Landesbetriebes Mobilität über den Kreis zulassen – als Lastwagen. Es dürfen damit keine Einsätze mehr zu Brandherden gefahren werden.

Das Fahrzeug, das im Übrigen ein Transportvehikel aus dem Jahr 1970 ersetzen sollte, musste jüngst die Feuerwehrhalle verlassen und darf nur noch zu Privatzwecken, mit abgedecktem Blaulicht und ausgebautem Signalhorn, gefahren werden. Es kommt jetzt bei Motorsportveranstaltungen auf dem Nürburgring zum Einsatz.