Plus
Mayen

Bierhaus-Gegner müssen noch nachlegen: Unterschriften für Bürgerentscheid reichen noch nicht

Von Hilko Röttgers
In das Alte Rathaus am Mayener Marktplatz soll ein Bitburger Bierhaus einziehen, doch das Vorhaben ist nicht unumstritten. Mit einem Bürgerbegehren möchte der Aktionskreis Altes Rathaus das Projekt stoppen. Doch noch haben die Bierhaus-Gegner nicht alle Bedingungen erfüllt. 
In das Alte Rathaus am Mayener Marktplatz soll ein Bitburger Bierhaus einziehen, doch das Vorhaben ist nicht unumstritten. Mit einem Bürgerbegehren möchte der Aktionskreis Altes Rathaus das Projekt stoppen. Doch noch haben die Bierhaus-Gegner nicht alle Bedingungen erfüllt.  Foto: Andreas Walz

Im ersten Anlauf hat es nicht geklappt: Der Aktionskreis Altes Rathaus, der sich gegen die geplante gastronomische Nutzung des historischen Gebäudes am Mayener Marktplatz ausspricht, hat die erforderliche Anzahl an gültigen Unterschriften für einen Bürgerentscheid nicht zusammenbekommen. Das sagt die Stadt Mayen, die die eingereichten Unterschriften geprüft hat. Der Aktionskreis lässt sich davon allerdings nicht beirren.

Lesezeit: 1 Minute
Mindestens 1211 Unterstützer – und deren Unterschriften – hätten die Bierhaus-Gegner gebraucht, um die Frage nach einem Bürgerentscheid auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 21. März zu bringen. Die Zahl entspricht 8 Prozent der Wahlberechtigten bei der letzten Kommunalwahl. Diese Quote schreibt die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung vor. Zwar haben die Bierhaus-Gegner am ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
  • 4 Wochen für nur 99 Cent testen
  • ab dem zweiten Monat 9,99 €
  • Zugriff auf alle Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
E-Paper und
  • 4 Wochen gratis testen
  • ab dem zweiten Monat 37,- €
  • Zugriff auf das E-Paper
  • Zugriff auf tausende Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
Bereits Abonnent?

Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Telefonisch unter 0261/9836-2000 oder per E-Mail an: aboservice@rhein-zeitung.net

Oder finden Sie hier das passende Abo.

Anzeige

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Die Bürger einer Gemeinde können über eine Angelegenheit der Gemeinde einen Bürgerentscheid beantragen. Das geschieht mit einem Bürgerbegehren, das schriftlich eingereicht und ausreichend Unterstützer-Unterschriften haben muss. Sind die Voraussetzungen erfüllt, entscheidet der Stadtrat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.

Falls der Stadtrat die im Bürgerbegehren verlangte Maßnahme nicht beschließt, kommt es zum Bürgerentscheid. Dabei wird die gestellte Frage so entschieden, wie die Mehrheit abstimmt, sofern diese Mehrheit mindestens 15 Prozent der Stimmberechtigten beträgt.

Meistgelesene Artikel