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Altes Rathaus: Was müsste Mayen fürs Gasthaus zahlen?

Das Alte Rathaus soll zum Gasthaus werden. Doch drei Interessenten haben sich vor der Präsentation ihrer Bewerbung zurückgezogen.
Das Alte Rathaus soll zum Gasthaus werden. Doch drei Interessenten haben sich vor der Präsentation ihrer Bewerbung zurückgezogen. Foto: Andreas Walz

Was würde es die Stadt Mayen kosten, im Alten Rathaus eine Gastronomie einzurichten? Um diese Frage wird zwei Wochen vor dem Bürgerentscheid über die mögliche gastronomische Nutzung des historischen Gebäudes heftig gestritten. Die Gegner einer Gaststätte beziffern die Kosten mit 275.000 Euro. Die Befürworter nennen das eine Lüge. Aber wer hat recht?

Lesezeit: 4 Minuten
Fest steht: Bevor das Alte Rathaus zum Gasthaus werden kann, müssen die Räume so hergerichtet werden, dass eine Gaststätte dort überhaupt betrieben werden darf und eine Konzession erhalten kann. Dafür sind – je nach Ausmaß des geplanten gastronomischen Angebots – mehr oder weniger aufwendige Umbauten erforderlich. Nun geht es um ...
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Unklarheit bei der Briefwahl: Umschlag zukleben oder nicht?

Wer beim Bürgerentscheid zur gastronomischen Nutzung des Alten Rathauses per Briefwahl abstimmen möchte, sollte den Umschlag, in den er seinen Stimmzettel steckt, zukleben. Darauf weist die Stadt Mayen hin. Zur richtigen Vorgehensweise hatte es eine Unklarheit gegeben, wie die Stadt auf RZ-Anfrage bestätigt.

Zwar ist auf den verteilten Briefwahlumschlägen der Hinweis aufgedruckt, dass diese am Ende zugeklebt werden sollen. In einer Handreichung zum Ablauf der Briefwahl, die zusammen mit dem Umschlag verteilt wurde, stand aber das Gegenteil. Dort hieß es, dass die Umschläge nicht zugeklebt werden sollen. Das hatte für Verwirrung gesorgt. Dazu stellt die Stadt nun klar, dass die Stimmzettelumschläge verklebt werden sollten. Sofern unverklebte Umschläge eingehen, habe dies aber keine abstimmungsrechtlichen Auswirkungen, teilt die Stadt weiter mit. Ob eine Stimme gültig ist, hängt also nicht vom Klebezustand des Umschlags ab. Die ab sofort ausgegebenen Briefwahlunterlagen seien in den Anweisungen nun aber eindeutig. hrö
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