Zentralplatz: Anwohner unterliegt vor Gericht

Koblenz- Kein unzumutbarer Lärm, keine erdrückende Dimensionierung: Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz lehnte jetzt den Antrag eines Anwohners auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Baugenehmigung für das geplante Einkaufscenter auf dem Zentralplatz ab.

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Koblenz – Kein unzumutbarer Lärm, keine erdrückende Dimensionierung: Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz lehnte jetzt den Antrag eines Anwohners auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Baugenehmigung für das geplante Einkaufscenter auf dem Zentralplatz ab.

Der Anwohner ist Eigentümer eines Wohnhauses in der Casinostraße. Gewehrt hatte er sich bereits gegen den Bebauungsplan, zuletzt aber auch gegen die Baugenehmigung. Ohne Erfolg: Das Gericht musste jetzt eine Interessenabwägung vornehmen. Und diese, so die Richter, sei zu Lasten des Nachbarn ausgefallen. Er können die Aufhebung einer Baugenehmigung nur dann verlangen, wenn eine Vorschrift verletzt wurde, die explizit die Nachbarschaft schützen soll. Dafür sah das Gericht aber keine Anhaltspunkte.

(Aktenzeichen: 1 L 873/10.KO)